Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO

Sofern wir als Auftragsdatenverarbeiter (Auftragnehmer) für Sie tätig sind und dies personenbezogene Daten beinhaltet, ist ein AV-Vertrag erforderlich, in dem Sie uns mit Umfang und Art der personenbezogenen Datenverarbeitung beauftragen.

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